Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Herstellung von Erdwärmesonden-Anlagen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind grundsätzlich gültig und werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrags ausdrücklich anerkannt. Änderungen der Vertragsbedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Bohrtechnik Kimpfler GmbH gültig.

2. Auftragserteilung
Ein Auftrag kommt zu Stande, wenn dieser vom Auftraggeber schriftlich erteilt und von der Bohrtechnik Kimpfler GmbH schriftlich bestätigt wird. Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH kann von einem zustande gekommenen Auftrag zurücktreten, wenn die Ausführung aus besonderen Gründen, insbesondere aus höherer Gewalt oder wegen behördlicher Auflagen, nicht möglich ist.

3. Liefer- und Ausführungszeiten
Die Planung bzw. Durchführung von Bohrarbeiten ist zeitlich nicht exakt zu fassen. Die von der Bohrtechnik Kimpfler GmbH angegebenen Liefer- und Ausführungszeiten sind daher geschätzt und frei bleibend. Für Verzögerungen und Unterbrechungen können keine Ersatzansprüche gegen die Bohrtechnik Kimpfler GmbH geltend gemacht werden.

4. Preise
Alle Preise sind frei bleibend. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem am Bestelltag geltenden Angebotspreis. Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. sowie Schreibfehler schließen eine Haftung der Bohrtechnik Kimpfler GmbH aus.

5. Zahlung
Die Forderungen der Bohrtechnik Kimpfler GmbH sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugs-Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) fällig.

6. Einbehalte
Sicherheits- und Garantie-Einbehalte des Auftraggebers sind unzulässig

7. Bauseitige Vorbereitungen
Bauseits sind, soweit im Angebot nichts anderes zu Grunde gelegt ist, kostenfrei zu stellen bzw. vorzuhalten:

  • Standfläche von wenigstens 3,5 x 7,0 m für das Bohrgerät
  • Hindernisfreie Zufahrt mit max. 15% Neigung und mindestens 3,5 m Breite
  • Ermittlung aller im Bohrbereich befindlichen Grundleitungen und Bauwerke. Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an unterirdischen Leitungen und Bauwerken.
  • Wasser ab Hydrant oder Bau-/Hausanschluss, mindestens Ø 3/4“ und Druck 4 bar; max. 50 m Distanz zum Anschluss.
  • Lichtstrom 230 V, max. 50 m Distanz zum Anschluss
  • Einholen einer evtl. erforderlichen, Verkehrsrechtlichen Anordnung für erforderliche Straßensperrungen Zusätzliche Maßnahmen, Anforderungen und Bedingungen werden im Rahmen eines Ortstermins im Vorfeld der Bohrung fest gelegt.
  • Der Baugrund muss frei von Kampfmittel und Altlasten sein! Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden/Aufwendungen verursacht durch Altlasten und Kampfmittel.
  • Behebung von evtl. anfallenden Flurschäden

8. Nicht in der Angebotssumme enthaltene Gebühren und Leistungen
Alle Kosten für behördliche Genehmigungen trägt der Aufftraggeber. Zusätzliche Arbeiten auf Anordnung Seitens der Behörden, insbesondere Liefern und Einbauen eines permanenten Sperrrohrs zur Artesersicherung sowie Überwachung der Bohrarbeiten durch einen Geologen bzw. Sachverständigen der Geotechnik, trägt der Auftraggeber.

9. Abgrenzung der Leistungen

  • Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an oberirdischen Bauwerken.
  • Beim Antreffen von speziellen geologischen Verhältnissen, z.B. Bergsturzgebiet, Rutschungen, Hohlräume im Karst usw. kann der Einsatz von Hilfsstoffen z.B. Trockenschüttung (Feinkies), Compactonit (Quellton), Zement usw. erforderlichen werden. Diese Hilfsstoffe werden nach Verbrauch, die dafür erforderlichen Arbeiten nach Aufwand abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH behält sich vor, beim Antreffen von speziellen geologischen Verhältnissen, z.B. Bergsturzgebiet, Rutschungen, Hohlräume im Karst usw. die vorgesehenen Gesamtbohrmeter auf mehrere Bohrungen zu verteilen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  • Alle Maßnahmen zur Beherrschung und Abdichtung einer Bohrung beim Antreffen von artesisch gespanntem Grundwasser oder Gasaustritten, auch der Einsatz Dritter, sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Leistungen der Bohrtechnik Kimpfler GmbH werden gemäß den Stundensätzen in Pkt. 11 dieser AGB’s in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu tragen. Beim Antreffen von artesisch gespannten Grundwasser gelten als Voraussetzung zum Einbau der Erdsonde in das Bohrloch folgende Randbedingungen: Wasseraufkommen von max. 3,5 Liter/sec., Wasserdruck an der Oberkante des Bohrlochs von max. 3,0 bar, Tiefenlage des artesisch gespannten Grundwassers von 25,0 m unter Oberkante Bohrung. Wird eines dieser Kriterien über-bzw. unterschritten muss das Bohrloch ohne Einbau einer Sonde verschlossen werden. Die Kosten der Bohrung trägt der Auftraggeber.

10. Haftung und Mängel
Die Bohrtechnik Kimpfler GmbH haftet im Rahmen der VOB Teil B und C, insbesondere DIN 18319.

11. Stundensätze für Regiearbeiten, Unterbrechungen und Verzögerungen
Für Arbeiten auf besondere Anordnung (z.B. von Seiten der Behörden) sowie für Verzögerungen/Unterbrechungen welche die Bohrtechnik Kimpfler nicht zu verantworten hat, gelten folgende Sätze.

  • Bohrgeräteführer DIN 4021 € 85,00 / h
  • Bohrarbeiter/Fahrer € 62,00 /h
  • Fahrzeug bis 3,5 t € 57,00 / h
  • LKW/Tieflader € 96,00 / h
  • Bohrgerät in Wartestellung € 115,00 / h
  • Bohrgerät im Einsatz € 185,00 / h

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leutkirch

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E-Mail: info@bohrtechnik-kimpfler.de

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